der
Schatzkiste – Inhaber: Hubert Schweikert
Allgemeines:
Allen Lieferungen und Leistungen der , Schatzkiste- Inhaber Hubert Schweikert (im
folgenden Schatzkiste genannt) liegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, im weiteren AGB abgekürzt, zugrunde. Mit der Bestellung,
spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die AGB
als angenommen. Sollten die AGB in Teilen unwirksam sein, werden die anderen
Teile davon nicht berührt. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
seitens des Käufers, Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich von der Schatzkiste schriftlich bestätigt worden sind. Die AGB gelten
auch dann, wenn der Käufer abweichende
Lieferbedingungen mitgeteilt oder auf seinen Schriftstücken, insbesondere
Bestellscheinen, abgedruckt hat. Hiermit widersprechen wir ausdrücklich allen
Gegenbestätigungen seitens des Käufers, die von dieser AGB abweichen oder ihr
entgegenstehen.
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Sie behalten grundsätzlich 10 Tage Gültigkeit, aber erst die in
der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Ein Vertrag kommt
zudem erst zustande, wenn er schriftlich
von der Schatzkiste bestätigt
wurde. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen sind unwirksam. Sie
werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die Schatzkiste bestätigt wurden. Die Schatzkiste behält sich die Bestätigung
des Vertragsabschlusses durch die Rechnung anstatt einer gesonderten
Bestätigung vor. Alle Maßangaben, Zeichnungen oder Abbildungen etc. sind
unverbindlich. Die Schatzkiste
behält sich Änderungen oder Verbesserungen der Leistungen vor, soweit sie dem
Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Schatzkiste zumutbar sind.
Alle Preisangaben in Angeboten,
Auszeichnungen an Waren oder in der Werbungen der Schatzkiste sind Brutto- Preise in Euro. Sie verstehen sich
Inklusive der am Auslieferungstag gültigen Vorsteuer, jedoch zuzüglich
Verpackungs- und Transportkosten (Fracht-, Verzollungs-, Versicherungskosten,
etc.) ab Lager Hamburg. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachnahme bzw.
per Barnachnahme oder per Barzahlung bei Abholung. Eine Lieferung auf Rechnung
ist schriftlich zu vereinbaren. Alle Preisangaben sind Abholpreise z. B. Schränke die zum Transport abgebaut
werden müssen sind entweder durch den Käufer selbst ab- und aufzubauen und zu
transportieren oder die Fa. Schatzkiste
übernimmt diese Leistung gegen Bezahlung.
Bei Reparatur- oder Dienstleistungsaufträgen
sowie Haushaltsauflösungen oder Umzüge gelten alle schriftlich bestätigten
Termin- oder Preiszusagen als Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als
verbindliche Zusage, da kurzzeitige und unvorhersehbare Termin- bzw.
Preisänderungen jederzeit eintreten können. Alle Liefervereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch die Schatzkiste.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung bzw.
Teilleistung im Rahmen von Lieferverträgen gilt als selbständige Leistung. Im
Falle höherer Gewalt oder Ereignisse, die der Schatzkiste
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, tritt ein Lieferverzug
nicht ein. Dazu zählen Betriebsstörungen, Streiks, höhere Gewalt, etc. bei der Schatzkiste , deren Lieferanten oder
Unterlieferanten. Einen Verzugschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
kann der Käufer in diesen Fällen nicht verlangen. Bei Liefer- bzw.
Leistungsverzögerungen, die nicht von der Schatzkiste
zu vertreten sind, ist sie zu einem Hinausschieben der Leistung bzw. Lieferung
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von zwei Wochen berechtigt, oder
sie tritt ganz oder teilweise wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurück. Sollte die Behinderung länger als einen Monat andauern, ist der Käufer
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Schatzkiste ist jedoch auch unter den beschriebenen Umständen
nicht gegeben. Die Schatzkiste kann
sich auf die vorgenannten Umstände nur berufen, wenn sie den Käufer
unverzüglich schriftlich von der Behinderung unterrichtet hat. Ein Verzug durch
Verschulden Schatzkiste
berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt, Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Sollte die Ware am Empfangsort nicht fristgerecht abgenommen
werden, hat der Käufer die dadurch entstehenden Kosten (Lagerhaltung,
Versicherung, etc.) zu tragen.
Angezahlte Waren können maximal 5 Werktage
kostenlos bei der Schatzkiste gelagert
werden, ab dem 6. Werktag wird eine Lagergebühr von € 1,50 pro belegtem m
² und pro Werktag erhoben – von dieser
Regel abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (siehe Stempel auf
der Standard- Quittung / Rechnung / Vertrag). Wird nach dem 6. Werktag, in
Schriftform, keine Verlängerung der Lagerzeit vereinbart, so ist der Käufer vom
Vertrag zurückgetreten und die Ware wird erneut zum Verkauf freigegeben. Sollte
die Ware zum überschrittenen Abholtermin noch nicht anderweitig verkauft sein,
kann der Käufer, nach Übernahme der Lagergebühr und gegen Restzahlung, die Ware
erhalten. Sollte die Angezahlte Ware zum überschrittenen Abholtermin bereits
anderweitig verkauft sein, so trägt der Käufer die bis zum Verkaufstermin
angefallene Lagergebühr die mit der Anzahlung verrechnet wird. Ein
Schadenersatzanspruch des Käufers gegen die Schatzkiste
ist jedoch auch unter allen oben beschriebenen Umständen ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt grundsätzlich durch eine
vom Verkäufer bestimmte Person. Er erfolgt ohne Gewähr für billigste
Verfrachtung. Mit dem Überlassen der Ware an die mit dem Transport beauftragte Person,
spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers der Schatzkiste, gehen alle Gefahren - auch bei frachtfreier
Belieferung - auf den Käufer über. Bei Versand wird die Ware grundsätzlich auf
Kosten des Käufers versichert, außer es wird von Seiten des Käufers schriftlich
auf eine Versicherung verzichtet. Bei Sendungen an die Schatzkiste trägt ausschließlich der Versender alle Gefahren-
und Transportkosten bis zum Eintreffen der Ware im Lager der Schatzkiste.
Zahlungsbedingungen
Forderungen sind, soweit keine
anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, sofort bei
Erhalt der Ware bar oder per bestätigtem Bankscheck ohne Abzug zahlbar.
Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse. Zahlungen werden immer gegen die
älteste Schuld angerechnet. Anderslautende Bestimmungen des Käufers sind
unwirksam. Sind auf diese Schuld bereits Kosten der Betreibung und Zinsen
entstanden, werden alle Zahlungen erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Teillieferungen, bzw.
Teilleistungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Eine Zahlung gilt
als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag dem Barkonto der Schatzkiste gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder ein von ihm ausgestellter Scheck
nicht durch seine Bank eingelöst wird, ist die Schatzkiste zum sofortigen Rücktritt von dieser und allen
weiteren Lieferverträgen und Verpflichtungen berechtigt. Alle noch fälligen
Zahlungsbeträge werden sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, gegen
Rückgabe noch umlaufender Schecks und Wechsel, Bargeld zu verlangen. Bei jeder
verspäteten Zahlung ist der Kaufpreis zu verzinsen. Die Verzinsung beginnt am
Tage der Fälligkeit der Forderung. Die Höhe der Zinsen entspricht den üblichen
Bankzinsen, mindestens aber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank + 2%. Alle
Kosten die durch einen Zahlungsverzug entstehen, insbesondere der Bankkosten
für Rückschecks etc., sind vom Käufer zu tragen.
Vertragsrücktritt
Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück,
werden Lagergebühren von € 1,50 pro Tag und pro belegtem m ² ab dem
Verkaufsdatum fällig und es werden Storno- und Buchhaltungsgebühren von 10 %
des Vertragswertes mindestens jedoch € 10,- pro Buchung ( für jede geleistete
Teilzahlung) fällig.
Etwaige Mängel sind dem Verkäufer innerhalb
von 10 Tagen nach dem Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge
muß u. a. eine detaillierte Beschreibung des Mangels sowie den Nachweis der
Gewährleistungsansprüche in Form der Originalrechnung und eines
Garantienachweises enthalten. Bei begründetem ordnungsgemäß gerügtem Mangel ist
die Schatzkiste nach ihrer Wahl
lediglich zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Eine
Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandlung ist erst nach zweimaliger
erfolgloser Nachbesserung möglich. Schadenersatzansprüche, insbesondere aus
Folgeschäden, können nur geltend gemacht werden, wenn der entstandene Schaden
auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schatzkiste beruht. Beanstandungen der
Ware heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Käufers nicht auf.
Zurückhaltung oder Aufrechnung durch den Käufer sind unzulässig. Minderung oder
andere rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen des Käufers
werden von der Schatzkiste nicht
verrechnet, sondern gesondert zurückgezahlt. Mängel von Teilen einer Lieferung
berechtigen nicht zur Annullierung des Gesamtauftrages oder anderer erteilter,
aber noch nicht erledigter Aufträge.
Die Schatzkiste
behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren Bezahlung
sowie der Bezahlung aller anderen der Schatzkiste
zustehenden und noch entstehenden Forderungen - gleich aus welchem
Rechtsgrund - vor. Die Ware, an der Schatzkiste
(Mit-) Eigentum zusteht, wird im Weiteren als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr nicht berechtigt. Der Käufer sorgt für eine angemessene
unentgeltliche Verwahrung des (Mit-) Eigentums der Schatzkiste. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind
unzulässig. Der Käufer hat die Vorbehaltsware vor dem Zugriff Dritter -
insbesondere durch Pfändung - zu schützen und die Schatzkiste unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und
Schäden sind durch den Käufer zu tragen. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder
eines anderen vertragswidrigen Verhaltens durch den Käufer ist die Schatzkiste berechtigt, von allen
weiteren bestätigten, aber noch nicht erledigten Aufträgen unverzüglich
zurückzutreten.
Die Geschäftsbedingungen für Service und
Reparaturen sind in einer gesonderten AGB für Service- und Reparaturleistungen
festgehalten, die von der Schatzkiste angefordert
oder in deren Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Ein „VOR ORT SERVICE“
erfolgt grundsätzlich nur gegen eine vertragliche Rahmenvereinbarung oder eine
schriftliche Einzel- Beauftragung zu den „Verrechnungssätzen und
Anfahrtspauschalen der Schatzkiste“
die ebenfalls von der Schatzkiste angefordert
werden können
Für alle Exporte hat der Exporteur für die
Einhaltung der europäischen bzw. US-amerikanischen Exportbestimmungen,
insbesondere der Exportverbote, zu gewährleisten.
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist
Hamburg, auch bei entgegenstehenden Gerichtsständen in den Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland vereinbart.